Prozessbeschreibung oder doch Verfahrensanweisung?
Eine Prozessbeschreibung beschreibt die Aktivitäten, die zur Umwandlung einer Eingabe (Input) in ein Ergebnis (Output) notwendig sind. Im Gegensatz dazu stellt eine Verfahrensanweisung dar, wie eine für das Managen einer betrieblichen Funktion (z. B. Durchführung von Kundenzufriedenheitsanalysen) als qualitäts- oder sicherheitsrelevant erachtete Tätigkeit, Maßnahme etc. konkret und nachweisbar auszuführen ist. Damit wird deutlich: Verfahrensanweisungen haben einen handlungsanleitenden und einen verpflichtenden Charakter. Ihre Akzeptanz ist bei den Beschäftigten dann höher, wenn das Management ihnen die Notwendigkeit aufgezeigt hat, die Inhalte nachvollziehbar sind sowie Möglichkeiten zur Mitwirkung bei der Erstellung bestehen.
Verfahrensanweisungen zielen also darauf ab,
✓ die Verfahrensweise eindeutig zu regeln, einschließlich der Verantwortlichkeiten, Befugnisse, Vorgehensweisen, verfügbaren Ressourcen etc.
✓ die Erfüllung der Kundenanforderungen sicherzustellen
✓ die wiederholte Durchführung von Tätigkeiten nachhaltig zu stabilisieren und beherrschbar zu machen
✓ eine wirksame und gleichmäßige Vorgehensweise zu gewährleisten
✓ die Einarbeitung in neue Arbeitsfelder und die schnelle Einweisung neuer Mitarbeiter zu erleichtern
✓ eine Basis für die Bestimmung von Verbesserungsmöglichkeiten zu schaffen
Eine Verfahrensanweisung (Abkürzung VA) ist ein Dokument, das durch verschiedene Normen gefordert wird. Mit einer VA wird die Umsetzung von normativen Anforderungen in einem Dokumentenmanagement eines Unternehmens festgelegt und – im Sinne einer verbindlichen Vorschrift – nachvollziehbar dokumentiert.
Sie ist demnach eine strukturierte Prozessbeschreibung. Einige Normen und Managementsysteme fordern, dass VA´s erstellt werden. Um Dokumentationspflichten zu erfüllen oder um rechtliche Anforderungen (zum Beispiel das Produkthaftungsgesetz) einzuhalten, kann es notwendig sein, dass Verfahrensanweisungen erstellt werden. Die DIN EN ISO 9001 macht keine starren Vorgaben zum Dokumentenmanagement, für welche Prozesse es eine VA geben muss und was die VA beinhalten muss. Jedoch besteht die Pflicht zur Dokumentation von qualitätsrelevanten Sachverhalten.
Die Ziele unserer Verfahrensanweisungen nach ISO 9001 oder 50001
Mit unseren Verfahrensanweisungen ISO 9001 und deren Einsatz in Ihrer Organisation, können Sie Verfahren im Qualitäts- oder Energiemanagement standardisiert darstellen und somit dauerhaft optimieren. Das Ziel unsere Vorlagen stellt die Verfolgung eines optimalen betrieblichen Ablaufes dar! Denn nur so stellen Sie die Abläufe Ihrer Wirtschaftlichkeit, Produktivität und Qualität zu jeder Zeit im Unternehmen sicher.
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Definition Verfahrensanweisung: Eine Verfahrensanweisung (Standard Operating Procedure) ist ein formelles Dokument aus dem Qualitätsmanagement, das festlegt, wie Prozesse durchgeführt werden sollen und welche Zuständigkeiten es gibt. Mit einer Verfahrensanweisung soll sichergestellt werden, dass alle Prozessschritte korrekt und in der richtigen Reihenfolge ausgeführt werden, um jegliche Fehler zu vermeiden. Verfahrensanweisungen werden unter anderem von der ISO 9001 Norm gefordert.